AGBs
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Rheingau Musik Festival Konzertgesellschaft mbH sowie allen Unternehmen der Rheingau Musik Festival Gruppe (nachfolgend kurz »RMF« oder »Veranstalter« genannt) und dem Kunden.
Kartenbestellung, -verkauf
Mit der Kartenbestellung bei RMF akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des RMF und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung sowie diesen AGB. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet RMF, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird RMF stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen.
Alle Angebote von RMF sind freibleibend sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Verträge zwischen RMF und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch RMF zustande. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Die Preise verstehen sich als Endpreise. Der Kunde verpflichtet sich den Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels zu begleichen. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Nach Ablauf des Zahlungszieles ist RMF berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Karten wieder in den freien Verkauf zu geben.
Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe und –tausch sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten für nicht wahrgenommene Konzerte.
Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
An der Tageskasse kommen Restkarten eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf. Hinterlegte Karten müssen spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.
Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person (Firma) zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des RMF und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung sowie diesen AGB. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet RMF, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird RMF stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen.
Alle Angebote von RMF sind freibleibend sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Verträge zwischen RMF und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch RMF zustande. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Die Preise verstehen sich als Endpreise. Der Kunde verpflichtet sich den Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels zu begleichen. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Nach Ablauf des Zahlungszieles ist RMF berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Karten wieder in den freien Verkauf zu geben.
Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe und –tausch sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten für nicht wahrgenommene Konzerte.
Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
An der Tageskasse kommen Restkarten eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf. Hinterlegte Karten müssen spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.
Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person (Firma) zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.
Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren) vom Veranstalter zurück erstattet.
Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn der Aufführung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern, bzw. zu ändern.
Auf den Plätzen der niedrigeren Preiskategorien muss insbesondere in den Kirchen damit gerechnet werden, dass die Sicht teilweise erheblich und in manchen Fällen vollständig behindert wird. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen.
Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren) vom Veranstalter zurück erstattet.
Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn der Aufführung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern, bzw. zu ändern.
Auf den Plätzen der niedrigeren Preiskategorien muss insbesondere in den Kirchen damit gerechnet werden, dass die Sicht teilweise erheblich und in manchen Fällen vollständig behindert wird. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen.
Freiluftveranstaltungen
Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden.
Bei unsicherer Witterung kann sich der Kunde unter www.rheingau-musik-festival.de informieren, ob und wo die Veranstaltung stattfindet. Die gleichen Informationen können ab 2 Stunden vor dem im Programmheft angegebenen Veranstaltungsbeginn unter der auf der Eintrittskarte vermerkten Telefonnummer abgerufen werden.
Bei unsicherer Witterung kann sich der Kunde unter www.rheingau-musik-festival.de informieren, ob und wo die Veranstaltung stattfindet. Die gleichen Informationen können ab 2 Stunden vor dem im Programmheft angegebenen Veranstaltungsbeginn unter der auf der Eintrittskarte vermerkten Telefonnummer abgerufen werden.
Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen RMF aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. RMF haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
Der Kunde nimmt die Leistung des RMF grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Ansprüche gegen Sponsoren des Veranstalters sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsoren tragen keine Verantwortung für die Organisation und Durchführung der gesponserten Veranstaltung und haften Dritten, insbesondere Besuchern und Lieferanten der gesponserten Veranstaltung, gegenüber nicht. Kunden werden ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber RMF geltend machen.
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Oestrich-Winkel. Der Kunde kann RMF nur an dessen Sitz verklagen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen RMF aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. RMF haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
Der Kunde nimmt die Leistung des RMF grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch. Ansprüche gegen Sponsoren des Veranstalters sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sponsoren tragen keine Verantwortung für die Organisation und Durchführung der gesponserten Veranstaltung und haften Dritten, insbesondere Besuchern und Lieferanten der gesponserten Veranstaltung, gegenüber nicht. Kunden werden ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber RMF geltend machen.
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Oestrich-Winkel. Der Kunde kann RMF nur an dessen Sitz verklagen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
